IGEL

Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die Patienten grundsätzlich selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören. Im Dschungel der IGeL-Angebote findet man sich als Patient nur schwer zurecht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen beim Arzt, die Patienten selbst bezahlen müssen. Sie heißen kurz „IGeL“ oder „Selbstzahlerleistungen“.
  • IGeL sind ein Zusatzangebot. Patienten sind nicht verpflichtet, sie anzunehmen.
  • Es gibt verschiedene Arten von individuellen Gesundheitsleistungen, von der Früherkennung bis zur Schönheitsoperation.
  • Der IGeL-Markt ist unübersichtlich. Informieren Sie sich vor einer Entscheidung.

Was bedeutet IGeL?

          Individuelle Gesundheitsleistungen werden von vielen Ärzten angeboten, auch von Psychotherapeuten und Zahnärzten. Es handelt sich um verschiedene Diagnose- und Behandlungsmethoden, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinaus gehen und nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. IGeL müssen privat bezahlt werden.

          Der IGeL-Markt wächst seit vielen Jahren kontinuierlich. Genaue Zahlen gibt es nicht, weil angebotene und abgerechnete Selbstzahlerleistungen nicht systematisch erfasst werden. Aber nach Hochrechnungen der Krankenkassen nahmen gesetzlich versicherte Patienten 2015 vermutlich gut 17 Millionen IGeL in Anspruch – und bezahlten dafür rund eine Milliarde Euro.

Welche IGeL gibt es?

          Von der Augeninnendruckmessung bis zum PSA-Test gibt es eine große Bandbreite an IGeL-Leistungen. Ein Attest kann ebenso dazugehören wie eine Extra-Ultraschalluntersuchung während der Schwangerschaft oder ein neu entwickeltes medizinisches Diagnose-Verfahren. Grob kann man zwei Arten von IGeL unterscheiden:

1. Eine Leistung, die nicht medizinisch notwendig ist, aber im Einzelfall sinnvoll sein kann:

Es gibt ärztliche Untersuchungen und Beratungen, die auf Wunsch des Patienten erfolgen, ohne dass sie medizinisch notwendig sind. Solche Leistungen dienen weder zur Krankenbehandlung noch zur Früherkennung von Krankheiten, sie gehören deshalb nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und werden somit grundsätzlich nicht von den Krankenkassen bezahlt. Im Einzelfall kann es sich jedoch um medizinisch sinnvolle und empfehlenswerte Leistungen handeln. Hierzu zählen:

  • Ärztliche Atteste und Serviceleistungen für Freizeit, Sport und Urlaub
    Beispiele: Sportmedizinische Untersuchungen, Beratung vor Fernreisen und Reiseimpfungen, Untersuchung und Bescheinigung bei Reiserücktritt
  • Medizinisch-kosmetische Leistungen
    Hier besteht meist keine medizinische Notwendigkeit, etwa bei Schönheitsoperationen oder Entfernung von Tätowierungen
  • Psychotherapeutische Leistungen (z. B. Paartherapien)


2. Arztleistungen, die ohne begründeten Krankheitsverdacht oder mit innovativen Behandlungsmethoden durchgeführt werden

Der größte Teil der heutzutage in der Praxis durchgeführten IGeL sind Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Beispiele sind der Ultraschall der Brust, die Glaukom-Früherkennung (Grüner Star) sowie der Ultraschall der Eierstöcke oder der Halsschlagader. Manche dieser Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in bestimmten Risikofällen (familiäre Vorbelastung) oder bei begründetem Krankheitsverdacht. In allen anderen Fällen, in denen die zusätzlichen Untersuchungen auf eigenen Wunsch der Patienten ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen, müssen die Kosten selbst bezahlt werden.

Bevor Sie sich für eine IGeL entscheiden, informieren Sie sich, ob diese Leistung für Sie sinnvoll ist. Einmal gezahlt, erhalten Sie die Kosten von der Kasse nicht zurück. Hilfestellung erhalten Sie zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse. Wissenschaftlich geprüfte und verständliche Fachinformationen zu den wichtigsten IGeL bietet der IGeL-Monitor des Spitzenverbandes der Krankenkassen.

Warum zahlen die Krankenkassen nicht?

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat Anspruch auf Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen aber nur Leistungen bezahlen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Welche neuen medizinischen Leistungen in diesen Leistungskatalog der Kassen aufgenommen werden, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen.

Bevor Angebote wie etwa die lasergestützten Augenuntersuchungen HRT (Heidelberg Retina Tomograph) oder OCT (Optische Cohärenztomographie) von den Krankenkassen bezahlt werden, müssen die wissenschaftlichen Studien dazu ausgewertet sowie Kosten, Nutzen und Schaden abgewogen werden. Den Antrag dazu können sowohl die Kassen als auch die Ärzte stellen.

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die der Gemeinsame Bundesausschuss bereits als negativ bewertet hat und die deshalb keine Kassenleistung werden dürfen, sind jedoch als IGeL erlaubt. Beispiele: Ozontherapie, Bioresonanztherapie, Colon-Hydro-Therapie oder die Ultraviolettbestrahlung des Blutes. Diese Therapien haben nach erfolgter wissenschaftlicher Analyse keinen Nutzen, sind medizinisch nicht notwendig oder nicht wirtschaftlich.

  • Manche IGeL werden bei konkretem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung.
  • IGeL können ohne Qualitätsprüfung angeboten werden.
  • Wenn eine Untersuchungs- oder Behandlungsmethode vom höchsten Beschlussgremium des Gesundheitswesens negativ bewertet wurde, darf sie keine Kassenleistung werden. Als IGeL ist sie aber erlaubt.
  • Wissenschaftlich abgesicherte und verständliche Informationen zu den wichtigsten IGeL erhalten Sie beim IGeL-Monitor der Krankenkassen.

Gibt es eine gültige IGeL-Liste?

Hinter IGeL verbergen sich eine Vielzahl unterschiedlichster Untersuchungs- und Therapieverfahren. Schätzungen gehen von mehreren hundert Angeboten aus. Eine verbindliche Liste, die Aufschluss über das gesamte Spektrum gibt, existiert nicht, lediglich eine Zusammenstellung für Ärzte aus dem Jahr 2011. Jeder Arzt kann Zusatzleistungen anbieten, die er entweder selbst entwickelt oder von Firmen übernommen hat, die sich auf IGeL spezialisiert haben. Da die Palette breit gefächert ist und sich ständig erweitert, haben Patienten kaum eine Chance, den medizinischen Nutzen sowie Qualität und Preis der Angebote zu überprüfen und miteinander zu vergleichen.


© https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-11603

error: Content is protected !!