Der Sportbootführerschein
Der Sportbootführerschein ist ein international gültiger Führerschein. Er ist lebenslang gültig. Er wird als Pflichtschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 3,68 KW (5 PS) motorisiertes Sportboot auf öffentlichen Gewässern eigenhändig führen will. Das Führen eines Sportbootes ohne verkehrsrechtliche Genehmigung ist nicht gestattet. So lange nichts passiert, ist alles in Ordnung. Bei einem Unfall jedoch kommt nicht nur Verkehrsrecht zur Anwendung, sondern zum Beispiel auch Versicherungsrecht oder Strafrecht.
Eine ärztliche Untersuchung für Antragsteller ist eine obligate Voraussetzung für den Erwerb des Sportbootführerscheins. Das Attest verliert nach 12 Monaten seine Gültigkeit.
Die ärztlichen Leistungen für die medizinische Untersuchung und die Ausstellung des Attestes werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Der untersuchende Arzt ist gehalten, seine ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung zu stellen. Es können folgende Positionen gem. GOÄ (1-facher Satz) zum Ansatz kommen:
Ziffer 3 | eingehende Beratung | € 8,74 |
Ziffer 8 | Allg. Anamnese + Eignungsuntersuchung | € 15,15 |
Ziffer 75 | Befundbericht + Ausstellung des Attestes | € 2,33 |
Ziffer | einfacher Sehtest n. DIN | €3,50 |
Ziffer 1227 | Farbsinnprüfung (Ishihara-Tafeln) | € 3,56 |
Ziffer 1400 | kleine Hörprüfung | € 4,43 |
Summe | € 37,71 |
Mögliche Zusatzuntersuchungen bei auffälligen Befunden oder bei bekannten Vorerkrankungen werden ggf. notwendig und entsprechend in Rechnung gestellt.
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