Verkehrsmedizinische Untersuchungen
In unserer Praxis werden verkehrsmedizinische Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), d.h. Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber unten aufgeführter Fahrerlaubnisklassen angeboten.
Herr Sanner besitzt seit Mai 1999 die erforderliche Zulassung Qualifizierung für diese Untersuchung und ist als verkehrsmedizinischer Gutachter im Regierungsbezirk Darmstadt registriert.
Wer benötigt solch eine Untersuchungen?
- Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen.
- Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllen.
- Bewerber um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres.
- Bewerber um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
- Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörden gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnis Verordnung (FeV).
Wenn zum Beispiel eine Erkrankung oder eine Einschränkung (Alkohol- /Drogenmißbrauch) vorliegt.
Was kostet eine verkehrsmedizinische Untersuchung?
Die Honorierung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es kommen die Gebührenpositionen für die ärztliche Untersuchung und die Erstellung des Formgutachtens zum Ansatz.
Die Bewerber benötigen ferner eine augenärztliche Untersuchung und Bescheinigung, welche von einem Augenarzt gesondert berechnet wird.
Verkehrsmedizinische Untersuchungen sind privatärztliche Leistungen, welche Sie bitte am Tag der Leistungserbringung nur in bar ohne Abzug begleichen haben.